Havel Bootsvermietung

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung

Stand: ab 01.02.2025

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Reisebausteinen durch Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung, vertreten durch Vetretungsberechtigten Gesellschafter Ronald & Martin Pusch, Telefon +49 172 59 85 465, Email: happyhausboot@gmail.com, Anschrift, Krokusring 18,14772 Brandenburg an der Havel, USt. IdNr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 048/258/00978. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung als Vermittler von einzelnen Reiseleistungen. Der Kunde schließt dabei zwei gesonderte Verträge ab :
    a) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reisen bzw. Reiseleistungen mit Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung,
    b) einen Vertrag über die Erbringung der touristischen Leistungen mit dem jeweiligen Leistungsträger, d.h. dem Anbieter der jeweiligen Leistung.
  2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten die mit diesem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen, insbesondere, soweit wirksam vereinbart, dessen Geschäftsbedingungen: https://happy-hausboot.de/Gesch%C3%A4ftsbedingungen

     

  3. Vertragsabschluss

Mit der Annahme des Buchungsauftrages durch Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB) zwischen dem Kunden und Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung zustande. Der Kunde beauftragt Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung, die gewünschte Leistung zu besorgen und den Buchungsauftrag an den Anbieter der Leistung weiterzuleiten. Für den Abschluss des Vermittlungsvertrages bedarf es keiner bestimmten Form, insbesondere bedarf es keines schriftlichen Vertrages.

 

2. Preise & Zahlungen

  1. Soweit Zahlungen über Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung erfolgen, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem mit dem Leistungsträger vermittelten Vertrag.

    Happy Hausboot/Havel Bootsvermietung ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Bestimmungen der Leistungsträger zu verlangen, sofern diese wirksam vereinbart wurden.

    Alle Rechnungen müssen spätestens 14 Tage vor Übernahme der Boote beglichen werden. Bei Buchungen, bei denen eine Anzahlung geleistet wurde, ist die Restsumme ebenfalls spätestens 14 Tage vor Übernahme der Boote fällig.

    3. Stornierung / Vertragsrücktritt

    Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Stornierungskosten fallen an:

    – bis zu 6 Monaten vor Charterbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro,
    – bei Rücktritt bis zu 3 Monaten vor Charterbeginn eine Rücktrittgebühr von 50% des Charterpreises,
    – bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Charterbeginn eine Rücktrittgebühr von 90% des Charterpreises,
    – bei noch späteren Rücktritt den gesamten Charterpreis.

    4. Unverfügbarkeit

    Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Höhere Gewalt.

    5. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes

    Die Übernahme erfolgt um 14.00 Uhr am Anreisetag. Die Rückgabe hat bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „8. Haftung“ beschrieben, zu berechnen. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 25,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden. Der Benzinpreis wird mit 2.50,- pro Liter angesetzt. Die Boote Große Freiheit und Julia werden in 14774 Brandenburg-Plaue, Große Mühlenstraße 10 übergeben und wieder abgenommen. Die Übergabe der „Kleinen Freiheit“ und vom „Seeglück“ erfolgt ab sofort am Beetzseeufer 7,14770, Brandenburg an der Havel. Die Endreinigung kostet auf unseren Hausbooten 85,00€. Wir bitten Sie dennoch Ihr Boot besenrein und mit gereinigten Geschirr, sowie mit entsorgtem Müll zu verlassen. Wir behalten uns vor, bei großen Verunreinigungen wie z. B. Flecken in den Betten, der Couch oder sonstigen großräumigen Verschmutzungen, den zusätzlichen Reinigungsaufwand zu berechnen. Die Endreinigung wird von unserem Team durchgeführt, deshalb kann eine gleichbleibende Qualität auf unseren Hausbooten gewährleistet werden. Bei Verstopfung der Toiletten wird für die Beseitigung ein Stundensatz von 100,- € berechnet. 

    6. Bootsführer

    Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Charterer bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.

    7. Benutzung des Hausbootes

    Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften/ Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (6) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Floss oder Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fast darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Grillen und das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes ist untersagt. Eigene mitgebrachte Elektrogeräte wie Toaster oder Wasserkocher sind nicht erlaubt. Handy Ladekabel oder ähnliche kleinst Verbraucher sind erlaubt.

    8. Haftung

    Im Charterpreis ist eine Kasko- (EUR 500,- Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von EUR 500,00 pro Chartertörn zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Charterer einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzungen des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
    Der Vercharterer haftet nicht für Schäden am Hausboot oder der Ausrüstung, welche die Nutzung des Hausbootes für den beabsichtigten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Der Ausfall oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit der TV-Anlage (soweit vorhanden) berechtigt nicht zur Charterpreisminderung und /oder zur Anforderung von Serviceeinsätzen.

    9. Schleusung und Ortung

    Eine Schleusung ist nur nach Absprache mit dem Vercharterer möglich.
    Die Ortung der Boote folgen via GPS und stehen dem Vercharterer immer und Jederzeit zur Verfügung.

    10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brandenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.